Nutzungsvereinbarung für die Konferenz-, Veranstaltungs- und Tagungsräumlichkeiten
(5. OG) im Hause der
VR Bank Westfalen-Lippe eG

Zwischen

Immobilien-Solutions Münster GmbH
Hafenplatz 4
48155 Münster

– im Folgenden Vermieter genannt –

und

Nutzer lt. Angebot bzw. Auftrags/-Buchungsbestätigung

– im Folgenden Mieter genannt –

wird folgende Nutzungsvereinbarung getroffen:

§ 1 Nutzungsgegenstand

Der Tagungsbereich im 5. Obergeschoss der VR Bank Westfalen-Lippe wird für besondere Anlässe/ Veranstaltungen vermietet.

Dem Mieter wird ggf. für die Dauer der jeweiligen Nutzungszeit ein extra programmierter Schlüssel ausgehändigt. Dieser Schlüssel gewährt den Zugang über den Fahrstuhl in das 5. OG. Bei Verlust des ausgehändigten Schlüssels ist der Mieter verpflichtet, dies umgehend dem Vermieter mitzuteilen, um Missbrauch des Schlüssels zu vermeiden. Im Falle von Verlust wird der Schlüssel vom Vermieter unbrauchbar gemacht (gesperrt), die Kosten für den Ersatz trägt der Mieter.

§ 2 Zweck der Nutzung

Veranstaltungsform:
lt. Angebot

Voraussichtliche Anzahl der Teilnehmer:
lt. Angebot

§ 3 Nutzungszeitraum

Datum:
lt. Angebot

von:
lt. Angebot

bis:
lt. Angebot

Außerhalb der Geschäftszeiten der Bank wird ein Mitarbeiter des Hauses bis zum Ende der Veranstaltung zugegen sein. Die dafür entstehenden Kosten sind im Angebot enthalten.

§ 4 Nutzungsumfang/ -fläche

Vor jeder Nutzung ist der Nutzungsumfang detailliert mit dem Vermieter abzustimmen. Der Umfang der Nutzung bezieht sich auf folgende Details:

Fläche:
lt. Angebot
(ggf. werden weitere Details im Angebot beschrieben bzw. ausgewiesen.)

Catering:
Speisen und Getränke werden ausschließlich über den Vermieter bezogen. Abweichungen hiervon sind aus dem Angebot zu entnehmen. Selbst mitgebrachte Getränke und Speisen werden gem. der im Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Preise des Vermieters in Rechnung gestellt.

HINWEIS:
Der Mieter kann in vorheriger Absprache mit dem Vermieter vereinbaren, sich die Räumlichkeiten vor der Veranstaltung für seine Bedürfnisse vorzubereiten. Sollten die Vorbereitungen so umfangreich sein, dass diese bereits einen oder mehrere Tage zuvor stattfinden müssen, fallen ggf. zusätzliche Nutzungsentgelte an.

§ 5 Konditionen/ Angebot

Die Konditionen entnehmen Sie dem Angebot.

§ 6 Benutzung der Mietsache, Untervermietung

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache, Anlagen und Einrichtungen schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter darf die Mietsache zu anderen als den in § 2 vorgesehenen Zwecken nicht ohne vorherige Zustimmung des Vermieters bzw. nicht ohne besondere Vereinbarung der Parteien benutzen. Der Mieter darf nichts in Gebrauch nehmen, was ihm nicht durch diesen Vertrag oder besondere Vereinbarungen vermietet worden ist.

Eine Untervermietung durch den Mieter ist nicht zulässig. Ausschließlich der Mieter darf auch Nutzer sein.

§ 7 Instandhaltung der Mietsache, Haftung des Mieters

Bei Übergabe des Mietgegenstandes ist der Mieter verpflichtet vor Nutzung die Räumlichkeiten auf Mängel hin zu kontrollieren. Alle Schäden an der Mietsache sind vom Mieter unverzüglich anzuzeigen.

Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Schäden an den Mieträumen sowie aller dazu gehörender Einrichtungen und Anlagen die durch ihn, Arbeiter, Angestellte, Besucher, Kunden, Gäste, Lieferanten etc. verursacht worden sind, soweit er dies zu vertreten hat, vollumfänglich. Der Mieter trägt die Beweislast dafür, dass ein schuldhaftes Verhalten nicht vorgelegen hat, sowie die Räume, Anlagen und Einrichtungen seiner Sachherrschaft unterliegen. Der Mieter haftet nicht für Zufall oder höhere Gewalt. Schäden werden durch den Vermieter behoben und bei Verschulden durch den Mieter diesem in Rechnung gestellt (ggf. mit Gutachten).

§ 8 Abnahmeklausel

Bei Rückgabe der Mietsache prüft der Vermieter, ob Schäden an der Mietsache entstanden sind, die vor Nutzung des Mieters nicht bekannt oder angezeigt worden sind. Für etwaige Schäden haftet der Mieter wie in § 7 beschrieben.

§ 9 Änderung, Aufhebung des Vertrages

Eine Stornierung der Veranstaltung zieht Entgelte nach sich, die den AGBs VERANSTALTUNG zu entnehmen sind.

§ 10 Wirksamkeit der Vertragsbestimmungen

Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

§ 11 Datenschutz, AGBs

Die Datenschutzhinweise und AGBs finden Sie unter hafendach-muenster.de.