Allgemeine Geschäftsbedingungen „HAFENdach“ der
VR Bank Westfalen-Lippe eG
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Überlassung und Nutzung des Konferenzbereichs HAFENdach und bilden die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB die männliche Form verwendet. Sie bezieht sich stets auf Personen aller Geschlechter.
§1 Geltung und Begriffsbestimmungen
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die zeitweise Überlassung von Veranstaltungs- und Konferenzräumlichkeiten des Konferenzbereichs HAFENdach zwischen der VR Bank Westfalen-Lippe eG (nachfolgend „Vermieter“) und dem jeweiligen Nutzer bzw. Vertragspartner (nachfolgend „Nutzer“).
(2) Nutzer im Sinne dieser AGB können Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Vereine sowie Privatpersonen sein. Die AGB gelten sowohl für Verträge, die im eigenen Namen abgeschlossen werden, als auch für Verträge, die durch einen Vertreter im Namen eines Dritten abgeschlossen werden.
(3) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB.
§2 Zustandekommen eines Vertrages
(1) Ein Vertrag kommt durch die Annahme einer Buchungsanfrage oder eines Angebots des Nutzers durch den Vermieter zustande.
(2) Vertragsbestandteile sind insbesondere:
- die elektronische Buchungsbestätigung des Vermieters,
- die Datenschutzhinweise,
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Der Vertrag wird geschlossen mit der VR Bank Westfalen-Lippe eG, eingetragen im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Münster unter GnR 380.
(4) Die Darstellung der Veranstaltungsräumlichkeiten und Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Buchungsanfrage..
§3 Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit
(1) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese gesetzlich anfällt. Die Umsatzsteuer wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(2) Der Nutzer erhält eine Rechnung von der VR Bank Westfalen-Lippe eG. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich nach Durchführung der Veranstaltung. Der Vermieter behält sich vor, Leistungen ganz oder teilweise gegen Vorkasse abzurechnen.
(3) Rechnungen sind nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit auf der Rechnung keine abweichende Zahlungsfrist angegeben ist. Der Rechnungsbetrag ist spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungserhalt zu begleichen.
(4) Gerät der Nutzer in Zahlungsverzug, ist der Vermieter berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie die durch den Verzug verursachten angemessenen Mahnkosten geltend zu machen. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt unberührt.
§4 Leistungserbringung
(1) Der Vermieter stellt dem Nutzer die vertraglich vereinbarten Räumlichkeiten zur Verfügung und erbringt die gebuchten Technik- und Cateringleistungen für den vereinbarten Zeitraum.
(2) Kann die Leistung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder sonstiger vom Vermieter nicht zu vertretender Umstände nicht erbracht werden, haftet der Vermieter nicht für daraus entstehende Schäden. In einem solchen Fall bemüht sich der Vermieter, einen Ersatztermin anzubieten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht jedoch nicht.
§5 Hausrecht und Veranstaltungsdurchführung
(1) Der Vermieter übt während der gesamten Mietdauer bzw. während der Durchführung der Veranstaltung das Hausrecht aus. Den Anweisungen der von dem Vermieter beauftragten Mitarbeitenden oder sonstigen Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
(2) Der Nutzer verpflichtet sich zur Einhaltung aller behördlichen Auflagen, insbesondere der Vorschriften zum Lärm- und Immissionsschutz.
(3) Das Rauchen ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen außerhalb des Gebäudes gestattet.
(4) Konfettikanonen, Nebelmaschinen und offene Flammen sind nicht gestattet.
(5) Der Vermieter ist berechtigt, bei erheblichen Verstößen gegen die Bestimmungen des Vertrages, der AGB, gegen Sicherheitsvorschriften, behördliche Auflagen oder Anordnungen des Vermieters die Veranstaltung ganz oder teilweise zu unterbrechen, abzubrechen oder die Räumung der Mietsache anzuordnen. Hieraus entstehende Kosten oder Schäden trägt der Nutzer, soweit er die Verstöße zu vertreten hat.
§6 Pflegliche Behandlung und Nutzung der Mietsache
(1) Der Nutzer ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Räumlichkeiten sowie sämtliche dazugehörigen Anlagen, Einrichtungen und Ausstattungsgegenstände sorgfältig, pfleglich und ausschließlich im vertragsgemäßen Umfang zu nutzen. Eine Nutzung zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.
(2) Die Räumlichkeiten sind nach Veranstaltungsende in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen. Übermäßige Verschmutzungen oder außergewöhnlicher Reinigungsaufwand können dem Nutzer gesondert in Rechnung gestellt werden.
(3) Der Nutzer ist nicht berechtigt, Räumlichkeiten, Gegenstände, Anlagen oder Einrichtungen zu nutzen, die nicht ausdrücklich Gegenstand des Vertrags oder einer ergänzenden Vereinbarung sind.
(4) Das Mitbringen von Speisen und Getränken zu Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Vermieter. In diesen Fällen kann der Vermieter ein angemessenes zusätzliches Entgelt zur Deckung des hierdurch entstehenden Aufwands sowie sonstiger hierdurch verursachter wirtschaftlicher Nachteile berechnen.
§ 7 Untervermietung und Gebrauchsüberlassung
Eine Untervermietung oder sonstige Überlassung der Mietsache an Dritte ist ausgeschlossen. Das Recht zur Nutzung der Mietsache steht ausschließlich dem Nutzer zu; eine Mitbenutzung durch Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.
§ 8 Haftung des Nutzers
(1) Der Nutzer haftet für Schäden an den überlassenen Räumen, Anlagen und Einrichtungen, soweit diese von ihm, seinen Erfüllungsgehilfen, Gästen oder sonstigen von ihm zu vertretenden Personen schuldhaft verursacht wurden. Die Haftung für Schäden, die auf Zufall oder höhere Gewalt zurückzuführen sind, bleibt ausgeschlossen.
(2) Die Beseitigung von Schäden erfolgt durch den Vermieter. Die hierfür entstehenden Kosten werden dem Nutzer in Rechnung gestellt, soweit er die Schäden zu vertreten hat. Der Vermieter ist berechtigt, den Schadensumfang durch ein Gutachten feststellen zu lassen.
(3) Die Räumlichkeiten dürfen aus brandschutzrechtlichen Gründen mit höchstens 199 Personen gleichzeitig belegt werden. Bei Überschreitung der zulässigen Höchstbelegung haftet der Nutzer für alle hierdurch verursachten Schäden, Bußgelder, behördlichen Maßnahmen und sonstigen Kosten, soweit er diese zu vertreten hat.
§ 9 Stornierungsbedingungen
(1) Bei einer Stornierung durch den Nutzer fallen folgende Stornierungsentgelte an:
| Zeitpunkt der Stornierung | Stornierungsentgelt |
| 180 – 91 Tage vor Veranstaltungsbeginn | 10 % der Raummiete 0 % der vereinbarten Leistungen |
| 90 – 43 Tage vor Veranstaltungsbeginn | 60 % der Raummiete 0 % der vereinbarten Leistungen |
| 42 – 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn | 80 % der Raummiete sowie 20 % der vereinbarten Leistungen |
| 14 – 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn | 95 % der Raummiete sowie 60 % der vereinbarten Leistungen |
| Ab 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder Nichterscheinen | 100 % der Raummiete sowie 90 % der vereinbarten Leistungen |
(2) Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Stornierungsentgelte stellen grundsätzlich Schadensersatzleistungen dar und unterliegen daher regelmäßig nicht der Umsatzsteuer. Sollte die Finanzverwaltung die Entgelte als umsatzsteuerpflichtig einstufen, behält sich der Vermieter eine entsprechende Nachberechnung der Umsatzsteuer vor.
§ 10 Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht, soweit das Festhalten am Vertrag für die Vertragsparteien nicht unzumutbar ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Stand dieser AGB: 01.10.2026